Hinweis zum Batteriegesetz (BattG):

Entsorgungshinweis: Batterien/Akkus

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien und Akkus bzw. Geräten, die diese enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen.
 
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.
 
Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, bei uns und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns zurücksenden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
 
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen.
 
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Pb = Batterie enthält Blei.
 
 
 

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